Naturheilpraxis Volker Bügel
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Honorar

 

Die gesetzlichen Krankenkassen schließen eine Erstattung der Heilpraktikerbehandlung gänzlich aus. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Beteiligung an den entstandenen Kosten zu stellen, der in seltenen Ausnahmefällen (z. B. bei austherapierten Patienten) bewilligt wird.

Die Abrechnung erfolgt nach der GebüH, der Gebührenordnung für Heilpraktiker (außer Rauchentwöhnung 75 €), als Privatliquidation. Alle Rezepte werden als Privatrezept gestellt.

Die privaten Krankenversicherungen sowie die privat abgeschlossenen Zusatzversicherungen erstatten die Heilpraktikerleistungen nach vereinbartem Tarif in vereinbarter Höhe.